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Wollie
Gast
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Verfasst am:
05.12.2004, 13:54 |
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Sicherheitsgurte, die gar nicht da sind, müssen auch nicht angelegt werden. Befinden sich beispielsweise in einem Cabrio bauartgerecht nur vier Sicherheitsgurte und wird auf der Rückbank eine fünfte Person mitgenommen, dann kann sich diese technisch gesehen gar nicht anschnallen mit der Folge, dass sie auch kein Bußgeld riskiert, weil für sie kein "vorgeschriebener" Sicherheitsgurt da ist.
Ferner gibt es von Gesetzes wegen weitere Ausnahmen von der Anschnallpflicht, vgl. § 21 a StVO. Taxifahrer und Mietwagenfahrer müssen sich z.B. nicht anschnallen, so lange sie Fahrgäste befördern. Das gleiche gilt für Lieferanten beim Haus-Zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk. Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.
Wenn man sich aber anschnallen muss, dann muss der Gurt auch angepasst und optimal eingestellt sein. Ein Gurt, der nur lose über dem Bauch baumelt, zählt nicht.
Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen dieses technischen Fehlers nicht anlegen lässt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt nicht in Ordnung war.
Meine Frage ? Wer bezahlt wenn sich ein Fahrgast nicht Anschnallt muß ich ihn bitten auszusteigen ; oder verstosse ich damit gegen die Beförderungsplficht ! |
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wolli

Anmeldedatum: 19.09.2004
Beiträge: 10259
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
05.12.2004, 18:25 |
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gute frage! so ganz genau weiss ich das auch nicht, aber ich glaube, dass es reicht, den fahrgast darauf hinzuweisen!
ich umgehe die situation meistens damit, dass ich z.b. ältere fahrgäste frage: "kann ich ihnen mit dem gurt behilflich sein?"
und bei "übriggebliebenen" aus der nacht: "kriegst du das mit dem gurt noch selbst gebacken, oder soll ich das mal eben machen?"
omis freuen sich und finden dich dann nett und die anderen hast du wenigstens darauf hingewiesen!
ich denke, das sollte reichen, schliesslich kann keiner von dir verlangen, deine fahrgäste zu "erziehen"! |
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Ulli
Gast
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Verfasst am:
06.12.2004, 03:18 |
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Sichtbare Aufkleber >bitte anschnallen< reichen schon aus.
Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden.
Ausnahme:
Für Kinder von 9 bis 36 kg ist einzig und allein der Fahrer verantwortlich.
Das kann unangenehm werden.
Strafe für ein nicht ordnungsgemäss angeschnalltes Kind: 30 Euro
Für ein nicht angeschnalltes Kind: 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg
Die integrierten Kindersitze in Mercedes-Taxis erfüllen die Klassen 2 und 3 (14 bis 36 Kilo).
Wer in diesen Fahrzeugen Kinder ab 9 kg transportieren möchte, muss einen Fangtisch von Mercedes, durch den der Gurt geführt wird, mit sich führen.
Ausnahmeregelung für Taxis:
Kinder unter 9 kg Körpergewicht müssen nicht gesichert werden.
Verantwortungsbewusste Eltern können selbstverständlich ihr Kind im eigenen Sitz sichern.
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Wollie
Gast
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Verfasst am:
06.12.2004, 13:11 |
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Sichtbare Aufkleber >bitte anschnallen< reichen schon aus.
Die 30 Euro für's Nichtanschnallen müssen vom Fahrgast bezahlt werden
Bist du dir sicher wolli ! ""Gibt es da irgendwo ein Urteil"" ich bin Samstag in eine Polizeikontrolle geraten (dAS erstemal in 7 jahren )
Meine Fahrgäste waren nicht Angeschnallt, hatte allerdings glück das es nicht zu einer Verwahrnung gekommen ist . Man sagte mir das ich als Fahrer für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich bin (was ja auch richtig ist ) laut des polizisten muß ich dafür Sorge tragen das sich die Fargäste anschnallen . Darf mein Fahrzeug erst dann in Bewegung setzen wenn sich alle personen( Fahrgäste ) anschnallen, laut des polizisten hätte ich pro person die 30 euro zahlen müssen wenn es zu einer Verwahrnung gekommen wäre
somit hätte auch ich die Flensburger bekommen ?
Ich bin mir nicht sicher op der Polizist mit seiner Meinung im Recht ist .
Es gibt ja immer irgendwelche personen die sich nicht anschnallen aber denen sagen bitte aussteigen ich weiß nicht ! |
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wolli

Anmeldedatum: 19.09.2004
Beiträge: 10259
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
06.12.2004, 13:17 |
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ich bin mir da garnicht sicher, "namensvetter"!...aber du hast ja auch Ulli gemeint! |
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Wollie
Gast
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Verfasst am:
06.12.2004, 14:31 |
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Entschuldige bitte wolli
Ulli Frage war an dich gestellt hast du da irgendwo ein Urteil |
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wolli

Anmeldedatum: 19.09.2004
Beiträge: 10259
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
06.12.2004, 14:41 |
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...schon gut, Wollie!
aber genauere information würde mich auch interessieren, Ulli! |
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Ulli
Gast
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Verfasst am:
07.12.2004, 03:36 |
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"Darf mein Fahrzeug erst dann in Bewegung setzen wenn sich alle personen( Fahrgäste ) anschnallen, laut des polizisten hätte ich pro person die 30 euro zahlen müssen wenn es zu einer Verwahrnung gekommen wäre."
Das ist schonmal definitiv falsch, aber die Aussage des Beamten wundert mich nicht.
Genauere Infos muss ich nachliefern.
Habe jetzt erstmal geistigen Stress wegen eines aufgetretenen Fehlers in einer Excel-Datei (Grösse über 17 mb), in der ich meine Fussball-Bundesliga-Tippgemeinschaft verwalte.
Bitte etwas Geduld, Danke.
Gruß
Ulli |
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klaus
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Verfasst am:
07.12.2004, 03:58 |
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ein mann, ein ball - ein schuss, ein tor - fortuna!
bin sicher, jr hat alle infos, er läßt euch nur noch schmoren.
ich weiß nur soviel: ein fahrgast, der das anschnallen verweigert, kann von der beförderung ausgeschlossen werden. |
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Ulli
Gast
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Verfasst am:
07.12.2004, 06:18 |
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"ein fahrgast, der das anschnallen verweigert, kann von der beförderung ausgeschlossen werden."
Aber Hallo,
das ist ein klarer Verstoss gegen die Beförderungspflicht,
Du kannst keinen Fahrgast zwingen, sich anzuschnallen.
Hier hab ich schon etwas gefunden...
Oh,
irren ist wohl doch menschlich...  |
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jr

Anmeldedatum: 05.04.2004
Beiträge: 5285
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
07.12.2004, 07:19 |
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Ein kompliziertes Thema. Vielleicht sollte man anläßlich des ersten Eintrags in diesem Thread noch eine Prise "überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts" hinzufügen. |
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Gerald

Anmeldedatum: 05.04.2004
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Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
07.12.2004, 15:39 |
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Ich stelle das mal so zur Diskussion:
Als Teilnehmer eines von der Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Hannover organisierten Seminars in Westerstede zum Thema "Sicherheit im Taxi" bekam ich vom Referenten (Polizeiausbilder aus F; schon seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem BZP in diesem Bereich tätig) zu diesem Thema folgende Antwort: Wenn nicht alle Fahrgäste im Taxi angeschnallt sind, ist der Wagen definitiv nicht betriebsbereit. Der Fahrer ist dafür verantwortlich! Ein Aufkleber reicht auf gar keinen Fall aus! Wer in diesem Moment losfährt, handelt grob fahrlässig!
"Oha!", habe ich gedacht! Und nun? |
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wolli

Anmeldedatum: 19.09.2004
Beiträge: 10259
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
07.12.2004, 16:09 |
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...das wird ja langsam wirklich spannend hier!
aber spass beiseite! es wäre offensichtlich dringend nötig präzise regeln zu formulieren, um uns alle vor potentiellen bussgeldern zu bewahren!
die können wir uns ja schliesslich alle nicht leisten!
das wäre übrigens auch ein gutes thema für die nächste offline-ausgabe, um einfach alle zu erreichen! |
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Ulli
Gast
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Verfasst am:
08.12.2004, 02:47 |
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Verbindliches haben wir hier bisher nicht.
Werde mal nach Gerichtsurteilen suchen - die Aussage eines Polizeibeamten ist da für mich nicht bindend.
Zu häufig haben diese Herrschaften in der Vergangenheit daneben gelegen.
Angenommen ein Fahrgast lehnt es ab sich anzuschnallen und ich befördere ihn deshalb nicht.
Am nächsten Tag rennt er dann zum Ordnungsamt und zeigt mich an, weil ich gegen die Beförderungspflicht verstossen habe.
Tja, und dann ?  |
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Gerald

Anmeldedatum: 05.04.2004
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Verfasst am:
08.12.2004, 02:59 |
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Ja, genau! Aber da es bei diesem Seminar eben um die Sicherheit im Taxi ging, nahm der Seminarleiter natürlich die Anschnallgeschichte zum Anlass, dass eben diese für uns Taxifahrer sehr nützlich sei, falls uns ein Fahrgast "komisch" vorkommt: Wenn der sich nicht anschnallen will - raus damit. Wir wären damit rechtlich - Beförderungspflicht usw - auf der sicheren Seite. Kein Freibrief - aber eine Möglichkeit.
Übrigens:http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/aktuell/030905sicherheit.php |
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